in deutscher Sprache
siehe auch: UN-Dokumente in deutscher Sprache
Nordatlantikvertrag
vom 4. April 1949
(Europäische)
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
vom 4. November 1950
Diese Konvention ist die erste und wichtigste Konvention
im Rahmen des Europarates. Sie gilt in der Zwischenzeit vom Atlantik bis
nach Wladiwostok, beinhaltet alle wesentlichen aktuellen Menschenrechte
und Grundfreiheiten, welche von einem ständigen Gerichtshof mit Sitz
in Straßburg einheitlich ausgelegt werden und an den sich (teilweise
mit Einschränkungen) jede natürliche oder juristische Person
wenden kann. Nur Weißrußland, Monaco und die Vatikanstadt nicht Vertragspartei
der Konvention.
Die Organisation Amerikanischer Staaten hat durch
Konvention
vom 22. November 1969, die Organisation der Afrikanischen Einheit durch
die Banjul
Charta (teilw.) vom 26. Juni 1981 und die Arabische Liga durch die
Arabische Charta vom 15. September 1994 jeweils auf der Grundlage der Allgemeinen
Menschenrechtserklärung vom 10. Dezember 1948 für ihre Mitgliedstaaten
Menschenrechte und Grundfreiheiten festgelegt.
Vertrag über
Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der
Volksrepublik Albanien, der Volksrepublik Bulgarien, der Ungarischen
Volksrepublik, der Deutschen Demokratischen Republik, der Volksrepublik Polen,
der Rumänischen Volksrepublik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
und der Tschechoslowakischen Republik (Warschauer Vertrag)
vom 14. Mai 1955
Internationale Konvention über zivile und
politische Rechte
vom 19. Dezember 1966
Internationale Konvention über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte
vom 19. Dezember 1966
Römisches
Statut des Internationalen Strafgerichtshofes vom 17. Juli 1998
Die Ratifikationsurkunde des 60. Staates wurde am
11. April 2002 dem Generalsekretär der Vereinten Nationen übergeben
und tritt deshalb am 1. Juli 2002 gemäß Artikel 126 des Statuts
in Kraft. (Ratifikationstermine)